Wir wollen Ihnen helfen, finanziell unabhängig zu werden. Dabei werden Sie von Ihrem persönlichem Ansprechpartner unterstützt. Das können Sie durch die Aufnahme einer Beschäftigung erreichen. Dabei helfen Ihnen unsere Integrationsfachkräfte. Rund um das Thema Beratung und Vermittlung ist der oder die persönliche Ansprechpartnerin – kurz pAp – Ihr direkter Gesprächspartner bei uns im Jobcenter.
Ihr pAp (persönliche Ansprechpartner:in) begleitet Sie auf dem Weg in eine Arbeitsaufnahme.
Gemeinsam haben Sie ein Ziel: Ihren (Wieder-)einstieg in das Arbeitsleben!
Zum Erreichen dieses Zieles erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem pAp einen Plan. Ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten fließen dort mit ein, ebenso können für Sie notwendige Hilfen herausgearbeitet werden. Manchmal müssen Talente auch erst entdeckt werden, eröffnen sich erst in den Gesprächen. Lassen Sie sich darauf ein.
Sie möchten einen Termin bei Ihrer Integrationsfachkraft vereinbaren?
Dann nutzen Sie dafür jobcenter.digital oder laden Sie sich die Jobcenter App runter.
Basierend auf den Informationen aus dem Erstgespräch, wollen wir gemeinsam mit Ihnen einen Kooperationsplan erstellen.
Dieser Plan soll Ihnen dabei helfen, Ihr berufliches Ziel zu erreichen. Er legt fest, welche Schritte dafür erforderlich sind.
In den weiteren Beratungsgesprächen werden wir den Plan regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass er Ihren Bedürfnissen und Fortschritten entspricht.
Wir möchten betonen, dass der Kooperationsplan rechtlich unverbindlich ist und vor allem darauf abzielt, eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen uns zu fördern. Es ist uns wichtig, dass wir auf Augenhöhe arbeiten und dass Sie sich aktiv in den Prozess einbringen. Sollten Absprachen nicht eingehalten werden, müssen wir möglicherweise die erforderliche Mitarbeit am Eingliederungsprozess verbindlich einfordern.
Wir sind uns jedoch bewusst, dass es bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen kann. In solchen Fällen bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dabei wird eine neutrale Schlichtungsperson eingeschaltet, die versucht, eine Lösung zu finden, die sowohl Ihnen als auch Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin zusagt.





