Grundsicherungsgeld dient zur Sicherung des Existenzminimums für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können. Es unterstützt sie finanziell und bietet eine grundlegende finanzielle Absicherung, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Darüber hinaus zielt das Grundsicherungsgeld darauf ab, Menschen durch gezielte Beratung, Weiterbildung und Qualifizierung bei der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen.
Das Grundsicherungsgeld setzt sich aus verschiedenen Bedarfen zusammen:
- Regelbedarf
- Kosten der Unterkunft
- Heizung
- Ggf. Mehrbedarfe
- Einmalbedarfe
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Sie haben Fragen zu Kosten der Unterkunft und Höhe der Leistung? Weitere Informationen finden Sie in unserem Quickguide:
Neue Mietobergrenzen ab 01.01.2026
Die Stadt Wilhelmshaven hat die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII neu festgelegt.
Die Firma ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg hat im Auftrag der Stadt Wilhelmshaven den qualifizierten Mietspiegel, sowie das schlüssige Konzept aktualisiert.
Die neuen Angemessenheitsgrenzen erfolgen auf Grundlage des schlüssigen Konzeptes und haben eine Gültigkeit für den Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2027.





