In bestimmten Fällen können Schreiben des Jobcenters nicht auf dem üblichen Postweg zugestellt werden. Zum Beispiel, wenn eine aktuelle Anschrift nicht bekannt ist oder eine Sendung dauerhaft unzustellbar bleibt. Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Homepage des Jobcenters Wilhelmshaven wird als Stelle für öffentliche Zustellungen der Bescheide im Sinne des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bestimmt.




