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Weiterbildung

Berufliche Weiterbilung/Qualifizierung

Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.

Es gibt drei gute Gründe, die für eine Weiterbildung oder Umschulung sprechen:

Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen.

Was benötige ich für eine Weiterbildung/Qualifizierung?

Welche Kosten werdenvon der Agentur für Abeit übernommen?

Im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit können Sie besprechen, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden. Wenn Ihre berufliche Weiterbildung gefördert wird, übernimmt das Jobcenter auch bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.

Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)

Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben oder nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten. Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.

Beispiele für eine Maßnahme bei einem Träger (je nach ortsnahen Angeboten der Bildungsträger):

Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

  1. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter heraus.
  2. Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.
  3. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
    Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
    Was mache ich mit dem AVGS-Gutschein?
  4. Sie kontaktieren den Maßnahmeträger und reichen Ihren AVGS ein. Sie erhalten von ihm eine Bestätigung, wenn er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern kann.
  5. Sie informieren Ihre Vermittlungsfachkraft. Es erfolgt eine Prüfung, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Zudem stellt diese fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  6. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. In diesem Schreiben steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Der Maßnahmeträger wird ebenso darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewillig wurde.
  7. Sie treten die Maßnahme an!

Sie haben Interesse an einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Dann kontaktieren Sie noch heute Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.