Berufliche Weiterbilung/Qualifizierung
Die Förderung einer beruflichen Weiterbildung kann Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern. Berücksichtigt werden sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch persönliche Voraussetzungen wie körperliche und geistige Eignung.
Es gibt drei gute Gründe, die für eine Weiterbildung oder Umschulung sprechen:
- Größerer Schutz vor Arbeitslosigkeit
- Höhere Verdienstmöglichkeiten
- Bessere Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im weiteren Berufsleben
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen.
Was benötige ich für eine Weiterbildung/Qualifizierung?
- Um festzustellen, ob eine Weiterbildung/Qualifizierung für Sie notwendig ist, führen Sie zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter. Dort wird geprüft, ob eine Weiterbiludng in Ihrem Fall notwendig ist. Ist das der Fall, vereinbart ihr persönliche Ansprechpartner für Sie ein Termin in der Agentur für Arbeit.
- Die Agentur für Arbeit prüft erneut, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Sind diese erfüllt, stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus.
- Bildungsangebot auswählen: In der folgenden Online-Suche können Sie eine Weiterbildung finden, die zu Ihrem beruflichen Ziel passt: Weiterbildungsangebote finden.
- Vor Beginn der Maßnahme bestätigt der Bildungsträger auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur prüft, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, ist eine Förderung der Weiterbildung möglich und Sie können mit der Weiterbildung starten.
Welche Kosten werdenvon der Agentur für Abeit übernommen?
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für notwendige Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Bildungsstätte
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
Im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit können Sie besprechen, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden. Wenn Ihre berufliche Weiterbildung gefördert wird, übernimmt das Jobcenter auch bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung.
Aktivierungs- & Vermittlungsgutschein (AVGS)
Vieles ist möglich, um beruflich wieder Fuß zu fassen: ob Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben oder nach einem Coaching bei Bewerbungen punkten. Finden Sie die Maßnahme, die Ihnen am meisten weiterhilft.
Beispiele für eine Maßnahme bei einem Träger (je nach ortsnahen Angeboten der Bildungsträger):
- Einzel-Coaching mit individuellem, ganzheitlichem Ansatz
- Kurse für bestimmte Ziel-Gruppen, z.B. mit begleitender Sprachförderung
- Trainings mit Schwerpunkten, z.B. Training im Bereich Logistik
- Trainings mit gewerklichen Erprobungen zum Ausprobieren
- Bewerbungscoaching
Wie erhalte ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
- Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter heraus.
- Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Falls ja, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.
- Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Was mache ich mit dem AVGS-Gutschein? - Sie kontaktieren den Maßnahmeträger und reichen Ihren AVGS ein. Sie erhalten von ihm eine Bestätigung, wenn er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern kann.
- Sie informieren Ihre Vermittlungsfachkraft. Es erfolgt eine Prüfung, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Zudem stellt diese fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. In diesem Schreiben steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Der Maßnahmeträger wird ebenso darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewillig wurde.
- Sie treten die Maßnahme an!
Sie haben Interesse an einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Dann kontaktieren Sie noch heute Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.




