Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.
Jeder soll die Internet-Seite gut nutzen können. Also zum Beispiel auch:
- blinde Menschen.
- gehörlose Menschen.
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.
Das heißt: Die Internet-Seite muss barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Wir wollen uns an alle Regeln halten.
Dafür machen wir eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wir erklären damit:
- Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
- Welche Barrieren gibt es noch?
- Auf welchen Teilen von der Internet-Seite darf es noch Barrieren geben?
Die wichtigsten Infos aus der Erklärung stehen hier in Leichter Sprache.
So halten wir uns an die Regeln:
Diese Gesetze sind wichtig für die Barrierefreiheit:
- Behindertengleichstellungsgesetz. Der kurze Name ist: BGG.
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung. Der kurze Name ist: BITV 2.0.
Wir achten auf die Regeln aus diesen Teilen von den Gesetzen:
- Paragraf 3 Absatz 1 bis 4 BITV 2.0
- Paragraf 4 BITV 2.0
- Paragraf 12d BGG
Ein fremdes Büro prüft mit einem Test, ob wir die Regeln einhalten.
Der Test heißt: BITV 2.0-Test.
Das Ergebnis vom Test ist:
Wir halten die Regeln zum Teil ein.
Alle Menschen sollen die Infos auf unserer Internet-Seite gut nutzen können.
Das ist uns sehr wichtig.
Unsere Internet-Seite soll ganz barrierefrei werden.
Daran arbeiten wir immer weiter.
Barrieren melden: Sie können sich beschweren
Sie nutzen die Internet-Seite.
Aber vielleicht können Sie das nicht richtig, weil es noch Barrieren gibt.
Zum Beispiel:
- Sie können nicht alles gut erkennen.
- Sie verstehen nicht alles.
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Kontaktformular.
Bitte schreiben Sie Ihre Kontakt-Daten in das Kontaktformular.
Dann können Sie auf unserer Internet-Seite Ihre Beschwerde schicken.
Schlichtungsverfahren: Was macht die Schlichtungsstelle?
Vielleicht haben Sie sich schon beschwert.
Aber auf der Internet-Seite gibt es immer noch Barrieren. Dann können Sie sich bei einer anderen Stelle beschweren.
Die Stelle heißt: Schlichtungsstelle.
Mehr Infos zur Schlichtungsstelle stehen in diesem Teil vom Gesetz: Paragraf 16 BGG.
Vielleicht haben Sie mit uns einen Streit wegen den Barrieren auf unserer Internet-Seite.
Die Schlichtungsstelle soll beim Streit helfen.
Das nennt man: Schlichtungsverfahren.
Dann müssen Sie und wir nicht vor Gericht gehen.
Das Schlichtungsverfahren kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.
Post-Adresse
Das ist die Post-Adresse von der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon-Nummer, Fax und E-Mail-Adresse
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.




