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Bildung & Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket steht unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen nicht wegen ihrer finanziellen Situation von der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in unserer Gesellschaft ausgeschlossen sein.


Das Bildungspaket fördert und unterstützt bedürftige Kinder und Jugendliche. Es ermöglicht ihnen die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten, wie Mitgliedschaft im Sportverein, Musikunterricht, Freizeiten und unterstützt sie bei Problemen in der Schule durch gezielte Lernförderung.

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf:

  • Leistungen nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Leistungen nach dem AsylbLG

wenn sie,

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Eine Ausnahme bilden die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diese werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erbracht.

Wer ist zuständig?

In der Stadt Wilhelmshaven ist für Familien, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, das Jobcenter Wilhelmshaven die richtige Anlaufstelle. Für Empfänger*innen einer der weiteren oben genannten Leistungen ist die Stadtverwaltungen Wilhelmshaven zuständig.

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Eine gesonderte Antragstellung ist – mit Ausnahme der Leistungen für Lernförderung – im SGB II nicht erforderlich, die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst, allerdings bedarf es rechtzeitig einer konkretisierenden Einreichung von Nachweisen.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden entweder als Gutschein oder als Direktzahlung an die Anbieter erbracht. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für die Schülerbeförderung und der Schulbedarf. Diese werden als Geldleistung direkt an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt.

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • Schülerinnen und Schüler erhalten zwei Mal im Jahr einen Zuschuss, um sich mit den nötigen Lernmaterialien auszustatten: Diese werden jeweils am 1. August und 1. Februar automatisch überwiesen. Für das Jahr 2025 beträgt der persönliche Schulbedarf 195,00 € und steigt jährlich prozentual entsprechend des Regelbedarfes. Für Kinder unter 7 Jahren und Jugendliche über 15 Jahren ist die Vorlage einer Schulbescheinigung notwendig.

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF)

  • Lernförderung
    • Lernförderung (Nachhilfe) kann in Anspruch genommen werden, wenn diese erforderlich, geeignet und angemessen ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele zu erreichen und vor Ort keine ausreichenden schulischen Angebote existieren.
    • Erforderliche Nachweise: vollständig ausgefüllte Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung und Angabe, welcher Leistungsanbieter die Nachhilfe durchführen soll

Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung (PDF)

Wie kann ich Anträge stellen und/oder Nachweise einreichen? 

Um die Leistungen für Bildung und Teilhabe digital zu beantragen oder Nachweise hochzuladen, nutzen Sie das Online-Portal jobcenter.digital. Sie können die Plattform über den Webbrowser oder die offizielle Jobcenter-App nutzen.

Alternativ können Sie Unterlagen via Mail oder postalisch (in Kopie) unter Angabe der BG-Nummer einreichen.