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Trägerversammlung

Das Jobcenter Wilhelmshaven hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: die Stadt Wilhelmshaven und die Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven. Beide Träger sind in der Trägerversammlung paritätisch vertreten. Rechtsgrundlage für die Trägerversammlung, ihre Aufgaben und Befugnisse ist § 44c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Die Trägerversammlung setzt sich aus jeweils drei Vertretern der beiden Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Wilhelmshaven zusammen. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger bestimmt die Trägerversammlung die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung. Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem: