Icon einfache Sprache
icon Sprache wählen
Start | Über uns | Beirat

Beirat

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung wird gemäß § 18d des Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter Wilhelmshaven bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen.

Darüber hinaus fördert der Beirat den politischen Dialog und betreibt Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene. Die Geschäftsführung des Jobcenters Wilhelmshaven informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse.

Die Mitglieder des Beirates werden durch die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes vorgeschlagen und durch die Trägerversammlung des Jobcenters Wilhelmshaven berufen. Sie können sich deshalb entsprechend der Geschäftsordnung nicht von Dritten vertreten lassen.

Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes sind insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertretende von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.